KI hält immer mehr Einzug in den Arbeitsalltag. Insbesondere viele jüngere Beschäftigte sind in ihrem aktuellen Job auf die Nutzung von KI angewiesen, wie eine neue Studie zeigt.
Künstliche Intelligenz (KI) ist für viele junge Arbeitnehmer längst fester Bestandteil des Arbeitsalltags. Im Randstad Arbeitsbarometer 2026 geben 27 Prozent der Gen Z (Jahrgänge 1995 bis 2010) an, ihren aktuellen Job ohne Einsatz von KI-Tools nicht erledigen zu können. Bei den Millennials (Jahrgänge 1980 bis 1994) sind es 22 Prozent. Auf ältere Generationen trifft dies seltener zu: Lediglich 16 Prozent der Befragten innerhalb der Gen X (Jahrgänge 1965 bis 1979) und 10 Prozent der Baby-Boomer (Jahrgänge 1946 bis 1964) haben das Gefühl, im Arbeitsalltag von der KI abhängig zu sein. Altersübergreifend sind es 19 Prozent.
„Dass jüngere Beschäftigte KI selbstverständlicher in ihren Arbeitsalltag integrieren als ältere Generationen, überrascht wenig. Sie sind mit digitalen Technologien aufgewachsen und nutzen neue Anwendungen häufig schneller und intensiver“, sagt Susanne Wißfeld, Geschäftsführerin Business Innovation & Concepts bei Randstad Deutschland. „Hinzu kommt, dass immer mehr Aufgaben und Prozesse durch KI gestützt werden und dadurch die Arbeitsschritte an sich von der Technologie abhängig sind. So wie viele Jobs heute ohne Einsatz eines Computers undenkbar erscheinen, werden in Zukunft auch einige Jobs ohne KI nicht mehr erledigt werden können.”
Mit den 19 Prozent der Beschäftigten, die auf KI-Nutzung im Job angewiesen sind, liegt Deutschland im internationalen Vergleich deutlich hinter Ländern wie Polen (30 Prozent), Norwegen (31 Prozent), der Schweiz (40 Prozent) und Luxemburg (41 Prozent) – den höchsten Wert in der Befragung insgesamt erreicht Indien mit 48 Prozent. „Die steigende Nutzung von KI im Beruf bedeutet allerdings nicht, dass Beschäftigte in Zukunft nur noch die KI bedienen werden oder dass der Mensch überflüssig wird. Entscheidend ist, wie menschliche Fähigkeiten, die nicht durch KI ersetzt werden können, mit den Möglichkeiten dieser Technologie zusammenwirken“, betont Susanne Wißfeld.
Für welche Tätigkeiten und Aufgaben setzen Personalabteilungen KI ein? Aufschluss gibt eine Befragung unter Betrieben.
Unternehmen nutzen Künstliche Intelligenz (KI) derzeit am häufigsten für die individuelle Weiterbildung ihrer Beschäftigten. In jedem sechsten Unternehmen (16 Prozent) ist dies bereits der Fall, weitere 58 Prozent können sich den KI-Einsatz im Bereich Weiterbildung vorstellen. Rund jedes siebte Unternehmen (14 Prozent) setzt KI als Formulierungshilfe beim Schreiben von Arbeitszeugnissen ein, weitere 52 Prozent sind daran interessiert. Ebenfalls 14 Prozent nutzen KI bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter, weitere 36 Prozent können sich den KI-Einsatz beim Onboarding für die Zukunft vorstellen. Dies geht aus einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter mehr als 600 Unternehmen in Deutschland hervor.
„Gerade im Personalbereich ist die Hemmschwelle für den Einsatz von KI höher als in vielen anderen Unternehmensbereichen“, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Viele Unternehmen sind hier noch zurückhaltend, auch aus Sorge, beim Umgang mit sensiblen Personaldaten gegen Datenschutzvorgaben zu verstoßen. Hinzu kommen Unsicherheiten bei der praktischen Umsetzung des AI Act, der bestimmte KI-Anwendungen im Personalbereich als Hochrisiko-Systeme einstuft.“
Bei der automatisierten Beantwortung beziehungsweise Erledigung interner Personalanfragen setzen bereits 13 Prozent der Betriebe KI ein, weitere 53 Prozent können sich dies vorstellen. Besonders deutlich wächst die Bedeutung von KI bei der Bewertung der Arbeitsbelastung der Beschäftigten: 13 Prozent nutzen sie in diesem Zusammenhang bereits, im Jahr 2024 waren es dagegen erst 6 Prozent. Bei der Bewertung der Arbeitsleistung setzen aktuell 12 Prozent KI ein, weitere 27 Prozent können sich dies für die Zukunft vorstellen.
Der Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 wurde vom Bundeskabinett am 2. September 2026 beschlossen. Der Entwurf enthält u.a. eine Reihe von lohnsteuerlichen Änderungen.
Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- bzw. Nachtarbeit: Bei den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen soll der maximal zulässige Stundenlohn von 50 auf 75 Euro steigen. Der maximal zulässige Grundlohn für Nachtarbeit soll unverändert bei 50 Euro bleiben.
Geplant ist die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 auf 1.430 Euro. Der Pauschbetrag wird weiterhin beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Der einheitliche Pauschsteuersatz für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) soll ab dem 1. Januar 2027 von bisher 2 auf 5 Prozent erhöht werden.
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen beträgt derzeit 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, bis Ende 2026 höchstens 1.200 Euro. Die Steuerermäßigung wird ab 2027 gekürzt: Begünstigt sind dann nur noch 15 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 900 Euro.
Das Gesetz muss noch den parlamentarischen Weg über Bundestag und Bundesrat durchlaufen. Der Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten.
Im Laufe ihres Berufslebens arbeiten die meisten Beschäftigten in Deutschland für mehrere Arbeitgeber. Dies zeigt eine kürzlich veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Junge Beschäftigte im Alter von 25 bis 34 Jahren sowie Beschäftigte in der mittleren Erwerbsphase arbeiten durchschnittlich für 2,7 verschiedene Arbeitgeber. Mit Beginn der späteren Erwerbsphase geht die Häufigkeit des Jobwechsels deutlich zurück: Personen im Alter von 50 bis 60 Jahren arbeiten durchschnittlich nur bei 1,8 unterschiedliche Arbeitgeber.
Demnach haben weniger als 40 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der mittleren Erwerbsphase, also im Alter von 35 bis 49 Jahren, durchgängig nur einen Arbeitgeber. 23 Prozent sind in diesem Zeitraum bei zwei Arbeitgebern beschäftigt, weitere 29 Prozent bei drei bis fünf Arbeitgebern. 9 Prozent der Beschäftigten haben in der mittleren Erwerbsphase sechs oder mehr verschiedene Arbeitgeber und damit einen eher unsteten Erwerbsverlauf. „Ein Arbeitgeber von der Ausbildung bis zur Rente war schon immer eher die Ausnahme“, betont Dana Müller, Leiterin des Forschungsdatenzentrums am IAB.
Unterschiede zeigen sich der Studie zufolge zwischen den Geschlechtern sowie in den einzelnen Regionen: Unabhängig von der Erwerbsphase arbeiten Frauen seltener für verschiedene Arbeitgeber als Männer. Männer in Ostdeutschland wechseln insgesamt am häufigsten den Arbeitgeber.
Die Gründe für einen Arbeitgeberwechsel sind vielfältig. „Neben Kündigung oder Befristung bietet ein Betriebswechsel auch Chancen wie einen höheren Lohn“, erklärt IAB-Forscher Philipp vom Berge.
Ursprünglich war vorgesehen, das elektronische Anforderungsverfahren für Jahresmeldungen zum 1. Januar 2027 zu optimieren. Der Starttermin für die Optimierungen wurde nun auf den 1. Januar 2028 verschoben.
Das haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in ihrer Besprechung am 17. Juni 2026 (Tagesordnungspunkt 2) festgelegt. Das Besprechungsergebnis wurde inzwischen veröffentlicht. Hintergrund der Verschiebung ist, dass ausreichend Zeit für die technische Umsetzung der Optimierungen eingeräumt werden soll.
Das elektronische Anforderungsverfahren wird zum 1. Januar 2028 wie folgt optimiert:
Arbeitgeber haben nach § 10 Absatz 1 DEÜV für jeden am 31. Dezember eines Jahres versicherungspflichtig Beschäftigten mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens bis zum 15. Februar des folgenden Jahres, eine Jahresmeldung an die zuständige Einzugsstelle zu erstatten.
Da Arbeitgeber ihrer Meldeverpflichtung aus unterschiedlichen Gründen mitunter nicht fristgerecht nachkommen, werden jährlich rund 700.000 Jahresmeldungen nicht fristgerecht übermittelt und anschließend von den Einzugsstellen bei den Arbeitgebern angefordert.

