Aus welchen Gründen wechseln Beschäftigte den Arbeitgeber? Eine neue Studie gibt Aufschluss.
Eine zu niedrige Vergütung und der Wunsch nach einer besseren Work-Life-Balance führen auch in diesem Jahr das Ranking der Gründe für einen Arbeitgeberwechsel an. Das zeigt die Randstad Employer Brand Research 2026, für die in Deutschland mehr als 4.000 Personen befragt wurden. Demnach würden vier von zehn Beschäftigten in Deutschland ihren Arbeitgeber wegen eines zu geringen Gehalts verlassen. Auf Platz zwei der Wechselgründe folgt der Wunsch nach einer besseren Work-Life-Balance: 30 Prozent der Befragten nennen ihn als Grund für einen Jobwechsel.
In der weiteren Rangfolge zeigt sich gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Veränderung. Ein negatives Arbeitsumfeld, mangelnde Karrieremöglichkeiten und ein schlechtes Verhältnis zum Management stehen 2026 auf den Plätzen drei bis fünf der häufigsten Gründe für einen Arbeitgeberwechsel. 2025 gehörten noch lange Pendelzeiten, ein besonders attraktives anderes Angebot sowie eine schwache Führung zu den fünf häufigsten Wechselgründen.
„Eine faire Vergütung bleibt die Grundlage. Aber Beschäftigte entscheiden nicht allein aufgrund ihres Gehaltszettels, ob sie bleiben. Sie erleben jeden Tag, ob Führung verlässlich ist, ob sie sich entwickeln können und ob die Zusammenarbeit funktioniert. Genau dort entscheidet sich Bindung“, sagt Verena Menne, Human Resources Director DACH Randstad. „Wer Mitarbeitende halten will, muss deshalb Vergütung, Arbeitsbedingungen und Führung zusammendenken und darf nicht nur auf einzelne Maßnahmen setzen.“
Die Ergebnisse der Studie zeigen außerdem, dass nicht alle Bereiche gleichermaßen problematisch sind. Mehr als drei von fünf Beschäftigten bewerten die Atmosphäre bei ihrem aktuellen Arbeitgeber positiv. Wenn das Arbeitsumfeld jedoch als negativ erlebt wird, ist dies für mehr als jeden Vierten ein möglicher Wechselgrund.
Platz 1: Zu niedrige Vergütung (40 Prozent)
Platz 2: Verbesserung der Work-Life-Balance (30 Prozent)
Platz 3: Negatives Arbeitsumfeld (27 Prozent)
Platz 4: Mangelnde Karrieremöglichkeiten (26 Prozent)
Platz 5: Schlechtes Verhältnis zum Management (25 Prozent)
Der Gesetzgeber will mit dem Einkommensteuerreformgesetz 2027 Veränderungen u. a. beim Steuertarif, den Freibeträgen und beim Kindergeld vornehmen. Die Änderungen haben in der Regel auch Auswirkungen auf den Lohnsteuereinbehalt.
Mit dem Einkommensteuerreformgesetz 2027 soll u. a. der Grundfreibetrag für 2027 und 2028 weiter angehoben werden. Der Grundfreibetrag 2027 beträgt danach 12.564 Euro und ab 2028 12.900 Euro. Die sogenannte „Reichensteuer“ greift mit einem Steuersatz von 45 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro und mit 47 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 249.999 Euro gilt der Steuersatz von 42 Prozent.
Laut Bundesverfassungsgericht darf bei der Besteuerung von Familien ein Einkommensbetrag in Höhe des sächlichen Existenzminimums eines Kindes zuzüglich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung nicht besteuert werden. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird für 2027 auf 3.564 Euro (7.128 Euro) und ab 2028 auf 3.654 Euro (7.308 Euro) angehoben. Die Freibeträge für Kinder haben beim Lohnsteuerabzug weiterhin nur Bedeutung für die Annexsteuern wie ggf. den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
Das Kindergeld, z. B. für Auszubildende, soll ab Januar 2027 zunächst von 259 auf 267 Euro monatlich sowie ab Januar 2028 auf 272 Euro monatlich angehoben werden. Das Kindergeld wird längstens bis zu dem Monat der Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.
Der Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten.
KI hält immer mehr Einzug in den Arbeitsalltag. Insbesondere viele jüngere Beschäftigte sind in ihrem aktuellen Job auf die Nutzung von KI angewiesen, wie eine neue Studie zeigt.
Künstliche Intelligenz (KI) ist für viele junge Arbeitnehmer längst fester Bestandteil des Arbeitsalltags. Im Randstad Arbeitsbarometer 2026 geben 27 Prozent der Gen Z (Jahrgänge 1995 bis 2010) an, ihren aktuellen Job ohne Einsatz von KI-Tools nicht erledigen zu können. Bei den Millennials (Jahrgänge 1980 bis 1994) sind es 22 Prozent. Auf ältere Generationen trifft dies seltener zu: Lediglich 16 Prozent der Befragten innerhalb der Gen X (Jahrgänge 1965 bis 1979) und 10 Prozent der Baby-Boomer (Jahrgänge 1946 bis 1964) haben das Gefühl, im Arbeitsalltag von der KI abhängig zu sein. Altersübergreifend sind es 19 Prozent.
„Dass jüngere Beschäftigte KI selbstverständlicher in ihren Arbeitsalltag integrieren als ältere Generationen, überrascht wenig. Sie sind mit digitalen Technologien aufgewachsen und nutzen neue Anwendungen häufig schneller und intensiver“, sagt Susanne Wißfeld, Geschäftsführerin Business Innovation & Concepts bei Randstad Deutschland. „Hinzu kommt, dass immer mehr Aufgaben und Prozesse durch KI gestützt werden und dadurch die Arbeitsschritte an sich von der Technologie abhängig sind. So wie viele Jobs heute ohne Einsatz eines Computers undenkbar erscheinen, werden in Zukunft auch einige Jobs ohne KI nicht mehr erledigt werden können.”
Mit den 19 Prozent der Beschäftigten, die auf KI-Nutzung im Job angewiesen sind, liegt Deutschland im internationalen Vergleich deutlich hinter Ländern wie Polen (30 Prozent), Norwegen (31 Prozent), der Schweiz (40 Prozent) und Luxemburg (41 Prozent) – den höchsten Wert in der Befragung insgesamt erreicht Indien mit 48 Prozent. „Die steigende Nutzung von KI im Beruf bedeutet allerdings nicht, dass Beschäftigte in Zukunft nur noch die KI bedienen werden oder dass der Mensch überflüssig wird. Entscheidend ist, wie menschliche Fähigkeiten, die nicht durch KI ersetzt werden können, mit den Möglichkeiten dieser Technologie zusammenwirken“, betont Susanne Wißfeld.
Für welche Tätigkeiten und Aufgaben setzen Personalabteilungen KI ein? Aufschluss gibt eine Befragung unter Betrieben.
Unternehmen nutzen Künstliche Intelligenz (KI) derzeit am häufigsten für die individuelle Weiterbildung ihrer Beschäftigten. In jedem sechsten Unternehmen (16 Prozent) ist dies bereits der Fall, weitere 58 Prozent können sich den KI-Einsatz im Bereich Weiterbildung vorstellen. Rund jedes siebte Unternehmen (14 Prozent) setzt KI als Formulierungshilfe beim Schreiben von Arbeitszeugnissen ein, weitere 52 Prozent sind daran interessiert. Ebenfalls 14 Prozent nutzen KI bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter, weitere 36 Prozent können sich den KI-Einsatz beim Onboarding für die Zukunft vorstellen. Dies geht aus einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter mehr als 600 Unternehmen in Deutschland hervor.
„Gerade im Personalbereich ist die Hemmschwelle für den Einsatz von KI höher als in vielen anderen Unternehmensbereichen“, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Viele Unternehmen sind hier noch zurückhaltend, auch aus Sorge, beim Umgang mit sensiblen Personaldaten gegen Datenschutzvorgaben zu verstoßen. Hinzu kommen Unsicherheiten bei der praktischen Umsetzung des AI Act, der bestimmte KI-Anwendungen im Personalbereich als Hochrisiko-Systeme einstuft.“
Bei der automatisierten Beantwortung beziehungsweise Erledigung interner Personalanfragen setzen bereits 13 Prozent der Betriebe KI ein, weitere 53 Prozent können sich dies vorstellen. Besonders deutlich wächst die Bedeutung von KI bei der Bewertung der Arbeitsbelastung der Beschäftigten: 13 Prozent nutzen sie in diesem Zusammenhang bereits, im Jahr 2024 waren es dagegen erst 6 Prozent. Bei der Bewertung der Arbeitsleistung setzen aktuell 12 Prozent KI ein, weitere 27 Prozent können sich dies für die Zukunft vorstellen.
Der Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 wurde vom Bundeskabinett am 2. September 2026 beschlossen. Der Entwurf enthält u.a. eine Reihe von lohnsteuerlichen Änderungen.
Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- bzw. Nachtarbeit: Bei den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen soll der maximal zulässige Stundenlohn von 50 auf 75 Euro steigen. Der maximal zulässige Grundlohn für Nachtarbeit soll unverändert bei 50 Euro bleiben.
Geplant ist die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 auf 1.430 Euro. Der Pauschbetrag wird weiterhin beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Der einheitliche Pauschsteuersatz für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) soll ab dem 1. Januar 2027 von bisher 2 auf 5 Prozent erhöht werden.
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen beträgt derzeit 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, bis Ende 2026 höchstens 1.200 Euro. Die Steuerermäßigung wird ab 2027 gekürzt: Begünstigt sind dann nur noch 15 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 900 Euro.
Das Gesetz muss noch den parlamentarischen Weg über Bundestag und Bundesrat durchlaufen. Der Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten.

