Neue Schwellenwerte für Sicherheitsbeauftragte
Seit dem 29. Mai 2026 gelten neue gesetzliche Vorgaben für den Einsatz von Sicherheitsbeauftragten im Betrieb. Mit der Reform des § 22 SGB VII wurde der Schwellenwert für die Bestellpflicht von 20 auf 50 Beschäftigte angehoben und durch eine betriebliche Risikobewertung ergänzt. Damit sollen einerseits kleinere Unternehmen entlastet und andererseits die tatsächlichen Arbeitsbedingungen sowie die damit verbundenen Risiken im Betrieb stärker berücksichtigt werden.
Hinweis:
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Betriebe dabei, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Sie achten z. B. darauf, dass Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung vorhanden sind und richtig genutzt werden. Außerdem weisen sie auf mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz hin.
Die wichtigsten Änderungen
- Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten sind grundsätzlich von einer verpflichtenden Bestellung ausgenommen.
- Unternehmen mit 20 bis unter 50 Beschäftigten müssen nur dann einen Sicherheitsbeauftragten verpflichten, wenn die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG besondere Gefahren für Leben oder Gesundheit der Beschäftigten ergibt.
- Ab 50 Beschäftigten besteht grundsätzlich eine Bestellpflicht. In Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten genügt bei fehlenden besonderen Gefährdungen die Benennung eines einzigen Sicherheitsbeauftragten.
Die Unfallversicherungsträger können unabhängig von der Betriebsgröße die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten anordnen, wenn besondere Gefährdungen für Leben und Gesundheit vorliegen.
Wer trotz bestehender Verpflichtung keinen Sicherheitsbeauftragten bestellt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Wann müssen Sicherheitsbeauftragte bestellt werden?
| Anzahl der Beschäftigten | Bestellpflicht |
|---|---|
| Unter 20 | Keine, nur auf Anordnung des Unfallversicherungsträgers |
| 20 bis 49 | Nur bei besonderer Gefährdung |
| 50 bis 249 | Ja, in der Regel genügt ein Sicherheitsbeauftragter |
| Ab 250 | Ja, Anzahl nach Größe und Gefährdungslage |