Kurz & Knapp

Neue Schwellenwerte für Sicherheitsbeauftragte

23.03.2026 1 Minute Lesedauer Autorin: Inken Roeder

Fachredakteurin MBO-Verlag

Zwei Bauarbeiter mit blauen Schutzhelmen diskutieren und prüfen ein Metallteil, während sie ein Tablet benutzen.

Das Bild zeigt zwei Männer in einer industriellen Umgebung, wahrscheinlich einer Werkstatt oder Baustelle. Beide tragen blaue Schutzhelme und Arbeitskleidung. Der Mann links, der etwas älter aussieht und eine westenartige Arbeitsjacke über einem karierten Hemd trägt, hält mit beiden Händen ein langes, rechteckiges Metallprofil. Seine Hände stecken in schmutzigen Arbeitshandschuhen. Er hat schmutzverschmierte Wangen und einen ernsten, konzentrierten Gesichtsausdruck, während er auf das Metallstück blickt. Seine Augen sind leicht zusammengekniffen, so als ob er etwas genau beurteilt oder erklärt.

Der Mann rechts, der jünger wirkt und eine Latzhose über einem karierten Hemd trägt, blickt auf ein silbernes Tablet, das er in den Händen hält. Er trägt eine Brille mit schwarzem Rahmen und hat ebenfalls einen konzentrierten, nachdenklichen Gesichtsausdruck. Seine Brauen sind leicht nach unten gezogen, und er scheint die Informationen auf dem Tablet mit dem Metallstück oder der Arbeitsanweisung abzugleichen. Die beiden Männer stehen nahe beieinander und scheinen in einen fachlichen Dialog vertieft zu sein, der auf dem Tablet und dem zu prüfenden Bauteil basiert.

Im Hintergrund sind unscharf verschiedene industrielle Elemente zu erkennen: Regale mit Materialien, ein gelber Gabelstapler oder Hebezeug und eine große, hellgrüne Gasflasche, wie sie oft in Werkstätten verwendet wird. Die Beleuchtung ist funktional, wie es für eine Arbeitsumgebung typisch ist, und wirft keine besonderen Schatten oder Stimmungen. Die Atmosphäre ist geprägt von Konzentration und Teamarbeit. Es strahlt Professionalität und die Effizienz moderner Arbeitsabläufe aus, bei denen digitale Werkzeuge wie Tablets in traditionellen Handwerksberufen Einzug halten. Die Kleidung und die leicht verschmutzte Kleidung der Männer deuten auf praktische, handwerkliche Arbeit hin, während das Tablet auf Planung und die Nutzung von Technologie verweist.

Seit dem 29. Mai 2026 gelten neue gesetzliche Vorgaben für den Einsatz von Sicherheitsbeauftragten im Betrieb. Mit der Reform des § 22 SGB VII wurde der Schwellenwert für die Bestellpflicht von 20 auf 50 Beschäftigte angehoben und durch eine betriebliche Risikobewertung ergänzt. Damit sollen einerseits kleinere Unternehmen entlastet und andererseits die tatsächlichen Arbeitsbedingungen sowie die damit verbundenen Risiken im Betrieb stärker berücksichtigt werden.

Hinweis:

Sicherheitsbeauftragte unterstützen Betriebe dabei, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Sie achten z. B. darauf, dass Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung vorhanden sind und richtig genutzt werden. Außerdem weisen sie auf mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz hin.

Die wichtigsten Änderungen

  • Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten sind grundsätzlich von einer verpflichtenden Bestellung ausgenommen.
  • Unternehmen mit 20 bis unter 50 Beschäftigten müssen nur dann einen Sicherheitsbeauftragten verpflichten, wenn die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG besondere Gefahren für Leben oder Gesundheit der Beschäftigten ergibt.
  • Ab 50 Beschäftigten besteht grundsätzlich eine Bestellpflicht. In Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten genügt bei fehlenden besonderen Gefährdungen die Benennung eines einzigen Sicherheitsbeauftragten.

Die Unfallversicherungsträger können unabhängig von der Betriebsgröße die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten anordnen, wenn besondere Gefährdungen für Leben und Gesundheit vorliegen. 

Wer trotz bestehender Verpflichtung keinen Sicherheitsbeauftragten bestellt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.

Wann müssen Sicherheitsbeauftragte bestellt werden?

Anzahl der BeschäftigtenBestellpflicht
Unter 20Keine, nur auf Anordnung des Unfallversicherungsträgers
20 bis 49Nur bei besonderer Gefährdung
50 bis 249Ja, in der Regel genügt ein Sicherheitsbeauftragter
Ab 250Ja, Anzahl nach Größe und Gefährdungslage
Wann muss ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden?